Polizeikontrolle - bildlich für Verkehrsrecht
Verkehrsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Hof

Mit dem Verkehrsrecht kommt nahezu jeder früher oder später einmal in Berührung: sei es, wenn der Kauf oder das Leasing eines Fahrzeugs (Auto, Motorrad, Wohnmobil etc.) nicht wie gewünscht verlaufen ist, sei es nach einem Verkehrsunfall oder wenn man gegen Regeln des Verkehrsrechts verstoßen hat.

In all diesen Situationen sind wir bei Rechtsanwälte Ostheimer in Hof gerne Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht und unterstützen Sie außergerichtlich und vor Behörden und Gerichten, wenn es darum geht, Ihr Recht effektiv durchzusetzen.

Die meisten Verkehrsteilnehmer kommen mit dem Verkehrsrecht in Berührung, wenn nach einer Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Ordnungswidrigkeiten-Bescheid (OWi-Bescheid) erlassen wird, der meist mit einem Bußgeld und teils mit „Punkten in Flensburg“ verbunden ist. Anlass sind meist Verkehrsverstöße wie z.B. die Verletzung von Tempo-Limits („zu schnell gefahren“), Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstöße („rote Ampel überfahren“). Die Folgen können dann je nach Schwere des Regelverstoßes sehr unterschiedlich ausfallen: so ist als Rechtsfolge – u.a. abhängig davon, ob man den Regelverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat – von einem geringen Bußgeld bis hin zu Fahrverboten alles möglich.

Vor allem Berufskraftfahrer (Taxifahrer, Lkw-Fahrer etc.) und Pendler sollten deswegen im Bußgeldverfahren im Zweifel rechtzeitig Rechtsrat einholen, um möglichen Risiken im Beruf und für den Führerschein effektiv entgegenzuwirken. Dafür gilt es, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Hof unterstützen wir Sie in Bußgeldverfahren vor Behörden und vor Gericht – kompetent, mit dem richtigen Augenmaß und dem notwendigen Durchhaltevermögen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns in Hof telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de

Nach einem Unfall gibt es viel zu klären, auch viel Rechtliches. Dabei zeigt sich oft relativ schnell, dass die Unfallregulierung einerseits häufig kompliziert ist – vor allem wenn es nicht nur zu Sachschäden, sondern auch zu (schweren) Personenschäden gekommen ist.

Andererseits erschwert nicht selten das Verhalten der gegnerischen (Haftpflicht-)Versicherung eine effiziente Unfallabwicklung. So wird es oft notwendig, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten: um überhaupt zu seinem Recht zu kommen oder seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in voller Höhe durchsetzen zu können. Die Versicherung kürzen häufig die Ihnen zustehenden Ansprüche. Regelmäßig gekürzt werden z.B. Reparaturkosten, insbesondere Lohnkosten unter Hinweis auf Alternativwerkstätten, Sachverständigenkosten, Corona Desinfektionskosten, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten etc.

Wir arbeiten eng mit Gutachtern und Werkstätten zusammen, sodass die Angelegeneit für Sie schnell abgewickelt werden kann.

Aus diesem Grund beraten und vertreten wir Sie gerne, wenn Sie als Unfallbeteiligte(r) Unterstützung bei der Unfallregulierung benötigen. Sie erreichen uns in Hof – telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de

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Wer ein Kfz kauft – als Gebrauchtwagen oder als Neufahrzeug –, nutzt dafür in aller Regel Standardverträge, die erst relevant werden, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass das Fahrzeug mangelhaft war und dann Gewährleistungsrecht relevant wird.

In einem solchen Fall gilt es dann – für Käufer, aber auch für private oder gewerbliche Verkäufer – herauszufinden, welche Rechte und Ansprüche der Vertragspartner geltend machen kann – oder eben nicht. Ist eine Minderung des Kaufpreises denkbar? Ist ein Rücktritt vom Vertrag inkl. kompletter Rückabwicklung möglich oder bei Neufahrzeugen ein Umtausch? Oder kann man in bestimmten Situationen sogar Schadensersatz verlangen, weil das Kfz mangelhaft war?

Diese und andere Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf eines (mangelhaften) Kfz – ob Pkw, Nutzfahrzeug, Motorrad oder Wohnmobil – klären wir gerne für Sie und setzen Ihr Recht außergerichtlich und vor Gericht durch.

Kontaktieren Sie uns gerne! Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Hof erreichen Sie uns telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de

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